Vor einigen Jahren war Xing noch eine Plattform, die von Unternehmen und Unternehmern geschätzt wurde. Sie diente der eigenen Firmenpräsentation und der umfassenden Vernetzung. Dass sich das Xing Konzept jedoch durchgesetzt hätte, davon kann heute nicht mehr die Rede sein. Wer sich online auf Xing tummelt, findet zwar immer noch eine Möglichkeit vor, sich und seine Leistungen umfassend vorzustellen, mit der Vernetzung klappt es jedoch nicht einmal annähernd in einem ausreichenden Sinne. Nun schlägt das deutsche Rechtssystem bei Xing-Nutzern kräftig zu.
XING Abmahnung – Warum es auf das Impressum ankommt
So ist allgemein bekannt, dass jemand, der seine Firma auf Xing bewirbt, Informationen zu einem rechtskräftigen Impressum bereitstellen muss. Bislang reichte es jedoch aus, einen Link zu einer Webseite zu setzen, auf welcher das vollständige Impressum zu lesen ist. So geschah es auch einem Anwalt, der sich auf Xing vorstellte. Er setzte einen zwar kleinen, er setzte aber einen Link zum Impressum auf seinen Kanzleiseiten. Dieses Impressum erhielt auch alle Informationen, die das Gesetz vorschreibt. Dem deutschen Rechtssystem war dieser kleine Verweis jedoch zu geringfügig, weshalb der Anwalt postwendend eine Abmahnung erhielt.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Link zwar eindeutig benannt worden sei, dass seine Darstellungsweise jedoch nicht ausreichend sei. Der Link wurde dem Gericht nach unscheinbar und optisch kaum wahrnehmbar gesetzt. Auch sollten Xing-Nutzer zukünftig darauf achten, an welcher Stelle sie den Link zum Impressum integrieren. Wer diesen am unteren Ende des Profils setzt, der läuft leider Gefahr, ebenfalls eine Abmahnung zu erhalten. Auch wenn das Urteil im erwähnten Fall noch nicht rechtskräftig ist, läuft jeder Xing-Nutzer nun Gefahr, ebenfalls abgemahnt zu werden.
Vieles kann der Nutzer jedoch nicht dafür, denn dass der Link so unscheinbar ist, liegt vielmehr an den Darstellungsoptionen, die Xing dem Nutzer in einzelnen Seitenbereichen bietet. Es ist daher empfohlen, den Link zum Impressum in der Profilbeschreibung zu setzen. Dort erscheint er in derselben Schriftgröße und kann von einem Gericht nicht so schnell als optisch nicht wahrnehmbar eingestuft werden. Sollte Xing die Schriftgröße im Impressum-Bereich ändern oder das Urteil des Gerichts aufgehoben werden, kann wie bislang vorgegangen werden.
XING Abmahnung erhalten? Das ist im Falle einer Abmahnung zu tun…
Sollte der Xing-Nutzer dennoch wegen eines zu kleinen Verweises zum Impressum abgemahnt werden, ist es unabdingbar, dass er sich anwaltliche Hilfe ins Boot holt. Da derartige Verfahren zumeist vor einem Gericht ausgefochten werden, sollte ein fachlich versierter Verteidiger zur Seite stehen, der individuell beraten und die eigenen Interessen und Ansprüche entsprechend vertreten kann. Hauptsächlich sind Rechtsanwälte von der neuen Abmahnwelle betroffen. Auch wenn die Abmahnungen rechtlich zweifelhaft erscheinen, sollten sie nicht unterschätzt oder gar ignoriert werden. Am besten ist es jedoch, die betroffene Zielgruppe wird vorher tätig.
So sollte das Impressum nicht nur entsprechend deutlich auf dem Xing Profil erkennbar sein. Es wird ebenso empfohlen, auf der eigenen Webseite im Impressum ein Hinweis zu vermerken, der besagt, dass dieses Netzwerk auch für die verschiedenen sozialen Netzwerke gilt. Hier sollten die Netzwerke aufgezählt werden, in welchen sich das Unternehmen zusätzlich zur eigenen Webseite bewirbt. Aktuell muss noch abgewartet werden, ob das Landgericht Stuttgart das Urteil wieder aufhebt und welchen Schaden die betroffenen Rechtsanwälte von der Abmahnung nehmen werden.