Aus den Filmen Hollywoods kennt man es: Dramen um Enterbung und Kämpfe um die Gunst des reichen Familienmitglieds, damit man möglichst viel erbt. Doch wie nah ist diese Situation wirklich an der Realität und ist es möglich, jemanden komplett zu enterben? Im folgenden Artikel wird der sogenannte Pflichtteil beim Erbe besprochen und welche Fakoren diesen beeinflussen können. Des Weiteren wird auf die besondere Thematik und Situation mit Kindern eingegangen, denn in diesem Fall, sind die Regeln meist etwas anders.
Wie einfach ist es jemanden zu enterben?
Allgemein kann man sagen, dass niemand in einem Testament berücksichtigt werden muss. Wenn ein Erblasser sich dafür entscheidet jemanden im Testament zu berücksichtigen, dann hat dies in erster Linie nur was mit gutem Willen zu tun und nicht um eine Pflicht. Genauso einfach ist es, jemanden zu enterben. Der Erblasser ist hierbei nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben, sondern kann dies nach Belieben entscheiden. Es gibt jedoch auch Menschen wie z.B. die eigenen Kinder, die automatisch in der Erbfolge auftauchen. Möchte man verhindern, dass diese einen Erbanteil bekommen, so muss man dies in schriftlicher Form, im Testament, extra erwähnen.
Trotzdem muss man sich als enterbte Person nicht unbedingt geschlagen geben, sondern man kann seinen Pflichterbanteil einfordern. Dieser Prozess ist mit etwas mehr Umständen und Arbeit verbunden als es bei einem rechtmäßigen Erben der Fall gewesen wäre.
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe und wie bekommt man ihn?
Der Pflichtteil beim Erbe muss eingefordert werden, denn besonders, wenn man enterbt worden ist, wird dieser nicht automatisch verteilt. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren. In diesem dreijährigen Zeitraum hat man die Möglichkeit, sich damit auseinander zu setzen, wie man einen Erbschein beantragt.
In dem Erbschein wird der allgemeine Wert des Erbes erfragt, damit man in der Folge den Pflichtteil (immer die Hälfte des gesetzlichen Erbes) ermitteln kann. Dies geschieht, indem man sich an den Erben selbst oder die Erbengemeinschaft wendet. Sollte die Erben sich weigern und wollen den Betrag einem nicht mitteilen oder diesen nicht auszahlen, so muss man vor Gericht ziehen und klagen.
Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?
Eine Möglichkeit in Bezug auf den Pflichtteil oder das allgemeine Erbe von Kindern ist das sogenannte Berliner Testament. Dieses besagt, dass die Kinder erst erben, wenn beide Elternteile verstorben sind. Egal ob man also seinen Pflichtteil oder sein rechtmäßiges Erbe für sich beanspruchen möchte, das Geld bekommt man hierbei erst ab dem Tod beider Elternteile.
Wie viel das Kind erbt, hängt außerdem mit der Anzahl der Kinder zusammen und ob der Elternteil verheiratet war oder nicht.
Gibt es andere Faktoren, die Einfluss auf den Pflichtteil haben?
Der Pflichtteil ist nicht für alle Mitglieder, egal wie nah oder fern miteinander verwandt, einforderbar. Grundsätzlich gibt es nur drei Beteiligte, die den Pflichtteil einfordern können: Die Kinder, die Eltern oder der Ehegatte.
Bei den Kindern spielt es keine Rolle, ob diese blutsverwandt sind oder nicht. Die Kinder haben sowohl Anspruch, wenn sie außerehelich gezeugt worden als, auch wenn sie akzeptiert wurden.
Die Eltern können nur dann einen Pflichtteil einfordern, wenn der Verstorbene selbst keine Kinder hatte.
Bei dem Ehegatten gilt das Recht nur dann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch wirksam war. Bei einer Scheidung hat der Ex-Partner kein Recht mehr auf den Pflichtteil.