Zur Mitte des Jahres hat sich das Punktesystem in Flensburg grundlegend geändert. So werden für verschiedene Vergehen im Straßenverkehr nicht nur neue Regelungen zugrundegelegt, auch beim Abbau von Strafpunkte beziehungsweise bei deren Verjährung haben sich einige Dinge geändert.
Punkte in Flensburg abbauen – So geht’s
Wer in der Verkehrssünderkartei in Flensburg auffällig geworden ist und für die von ihm begangenen Vergehen im Straßenverkehr zwischen einem und fünf Punkten angesammelt hat, der kann diese ganz einfach abbauen, sodass sie wieder gelöscht werden. Der Autofahrer hat die Möglichkeit auf freiwilliger Basis an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.
In diesem wird ermittelt, ob er geeignet ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen oder ob er eine Gefährdung für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Wird dieses Seminar erfolgreich bestanden, kann immerhin ein Punkt abgebaut werden. Die Ergreifung dieser Maßnahme ist für den Fahrzeugbesitzer allerdings nur einmal in fünf Jahren möglich.
Wann verjähren Punkte in Flensburg und wann werden sie gelöscht?
Wann Punkte in Flensburg im Einzelnen verjähren und gelöscht werden, hängt zum einen von der Anzahl der Punkte ab. Es spielt aber auch die Art des Vergehens in die Punktelöschung mit ein. Wer zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und dafür einen Punkt erhalten hat, der muss eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren respektive eine Überliegungsfrist von einem weiteren Jahr abwarten, bis der Eintrag aus der Punktekartei wieder entfernt wird.
Bei einer Ordnungswidrigkeit, für welche es zwei Punkte und ein zusätzliches Regelfahrverbot gab, dauert die Tilgungsfrist fünf und die Überliegungsfrist sechs Jahre. Die gleiche Regelung kommt zur Anwendung, wenn es sich beim Vergehen um eine Straftat handelt, für welche es zwei Punkte gab, die Fahrerlaubnis aber noch nicht entzogen wurde. Liegt dem Punktekonto eine verwaltungsbehördliche Entscheidung zugrunde, dann muss der Autofahrer bis zu 10 Jahren warten, bis eine Löschung seiner Strafpunkte erfolgt.
Flensburg Punkte
Bei einer begangenen Straftat, in Folge deren die Fahrerlaubnis entzogen wurde und drei Punkte eingetragen wurde, dauert es mit der gesetzlichen Überliegungsfrist bis zu 11 Jahren, bis der Fahrzeugbesitzer wieder straffrei in der Verkehrssünderkartei geführt wird. Wer sich über seinen Punktestand informieren möchte, der kann sich an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wenden. Dort ist auch in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten individuell zur Verfügung stehen, um die Punkte abzubauen beziehungsweise, wie lange es noch dauert, bis die Vergehen gelöscht werden.
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