Selbst die vorsichtigste Fahrweise schützt einen manchmal nicht davor, unverschuldet in einen Verkehrsunfall zu geraten. Was viele Autofahrer nicht wissen, es stehen ihnen bei entsprechender Verhaltensweise zahlreiche Rechte und Leistungen zu, die dringend in Anspruch genommen werden sollten. Zum einen können Schäden, die mitunter dabei auch am eigenen Fahrzeug entstehen können schnell behoben werden. Zum Zweiten trägt man dadurch zur Aufklärung des Unfalls bei und drittens können hohe Kosten, die dann am Ende zu hohen Schulden führen können vermieden werden.
Den Unfall eigenständig begutachten lassen
Wird ein Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt, den er nicht selbst verursacht hat, dann wartet er zumeist darauf, bis sich die KFZ Versicherung des Verursachers bei ihm meldet. Dies ist aber falsch oder sorgt zumindest dafür, dass der Unschuldige schlechter wegkommt. Lieber sollte er sich darum kümmern, selbst einen unabhängigen KFZ Gutachter zu bestellen, der den Schaden dokumentiert. Wartet er auf das Schadensgutachten der gegnerischen Versicherung, könnte es passieren, dass diese im Sinne ihres Versicherungsnehmers agiert.
Unverschuldeter Unfall – anwaltliche Hilfe holen
Manchmal steht bei einem Verkehrsunfall Aussage gegen Aussage oder die Sachlage ist vollkommen unklar. Hier ist es ratsam, wenn sich der Betroffene an einen Rechtsanwalt wendet, der seine Interessen entsprechend vertreten kann. Was die Kosten angeht, ist zu sagen, dass diese bei voll umfänglicher Schuld des Unfallgegners und Verursachers nicht selbst getragen werden müssen respektive zurückerstattet werden.
Die Zeit ohne Auto geschickt überbrücken
Ist der Betroffene jedoch auf seinen fahrbaren Untersatz angewiesen, dann hat er zwei Möglichkeiten, wie er sich während der Reparaturzeit seines beschädigten Fahrzeugs verhalten kann. Zum einen kann er einen Leihwagen nutzen und die Kosten an die Versicherung des Unfallgegners weitergeben.
Trägt der Verursacher die hauptsächliche Schuld am Verkehrsunfall, dann ist seine Versicherungsgesellschaft sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Wer nicht auf einen Leihwagen zurückgreifen möchte und die autolose Zeit anders überbrücken kann, sollte aber zumindest eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden einzelnen Reparaturtag gegen über dem Versicherer geltend gemacht werden.
Weitere Kosten ersparen und geltend machen
Ist das eigene Fahrzeug nach dem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr sicher oder fahrtüchtig, dann muss ein Abschleppwagen bestellt werden, für welchen die Kosten ebenfalls bei der gegnerischen KFZ Versicherung geltend gemacht werden können. Auch besteht die Option eine Kostenpauschale für den Schriftverkehr mit der Versicherung zu beantragen.