Übersicht über die Türöffnungsmaße und Türblattmaße nach DIN – Ein wichtiger Faktor für den Einbau einer Tür ist die DIN links oder rechts. Durch die DIN-Richtung wird angegeben, in welche Richtung die Tür geöffnet werden kann. Um die Öffnungsrichtung feststellen zu können, sollten Sie sich im geschlossenen Zustand vor die Tür stellen und auf die Scharniere achten. Wenn sich die Scharniere auf der linken Seite befinden, handelt es sich um eine Tür mit einer Öffnungsrichtung links.
Welche Rohbaumaße sollten bei Türen verwendet werden?
Türblattmaße und Türöffnungsmaße spielen bei der Montage einer Tür eine große Rolle. Sie müssen beachtet werden, wenn eine Wand selbst gebaut wird oder eine bestimmte Wand für die Türöffnung vorgesehen ist. Damit eine Tür nicht klemmt oder nicht richtig eingefasst werden kann, sodass eine Zugluft entsteht, muss vorab genau gemessen werden, welche Türblattmaße die neue Tür aufweisen darf. Klassische Türblätter und Türzargen stehen in zwei Höhen sowie vier Breiten zur Auswahl. Bei einer barrierefreien Tür kann nur ein Modell verwendet werden, welches eine Breite von mindestens 86 cm aufweist.
Damit die Zarge beim Einbau der Tür perfekt ausgerichtet und mit Holzkeilen fixiert werden kann, müssen die Türöffnungsmaße zwei bis drei Zentimeter breiter sein, als es der Standard vorschreibt. Dadurch kann verhindert werden, dass die Türöffnung in der Wand zu klein geplant ist. Bei einem Holzständerbau kann der Fehler noch korrigiert werden, anders sieht es bei einer gemauerten Wand aus. Bei der Planung sollte auch einkalkuliert werden, dass auch der Montageschaum etwas Platz benötigt.
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Beispiele für Türmaße nach DIN 18101
Eine gefalzte Tür mit den Maßen 610 x 1985 mm wird ein Wandöffnungsmaß für Türen mit Holz zagen mit den Maßen 645 x 2015 mm benötigt. Nach DIN 18100 wäre das Maß 635 x 2005 mm richtig. Laut Baurichtmaße wäre bei diesem Beispiel das Baurichtmaß für die kleinstmögliche Wandöffnung 625 x 2000.
Handelt es sich für eine zweiflügelige Tür mit den Maße 1235 x 1985 mm, liegt das optimale Wandöffnungsmaß für eine Tür mit Holzzarge bei 1270 x 2015 mm. Wenn man sich an die DIN 18100 richten möchte, wäre das richtige Maße 1260 x 2005 mm. Alternativ kann als Baurichtmaß 1250 x 2000 mm als kleinste Wandöffnung genutzt werden.
Die Türöffnungsmaße für Innentüren sind in Deutschland durch die DIN 18101 standardisiert. Im Internet stehen zahlreiche Türmaßrechner zur Verfügung, die die genauen Maße innerhalb weniger Sekunden ermitteln kann. Je nach Hersteller kann das Nennmaß für die Wandstärke etwas von der Norm abweichen. In diesem Fall gilt unter der Beachtung des Wandstärkenausgleichmaßes das sogenannte Nennmaß. Ob eine Standardtür verwendet werden kann, hängt von der Ausgangssituation ab und von der Tatsache, ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt.