Private Haftpflichtversicherung – Was ist das?

Der Gesetzgeber legt im § 823 die persönliche Haftung für Schäden, die man einem Dritten zufügt, sehr genau fest. § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. … Weiterlesen