Die Erklärung über die Einkommensteuer anzufertigen, ist für viele ein rotes Tuch. Dennoch verlangt das Finanzamt eine genaue Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Dafür gibt es dem Betroffenen einen festen Termin vor, der auch eingehalten werden sollte. Wem es aber einmal nicht möglich sein sollte, seine Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt abzugeben, der hat auch die Möglichkeit, dies rückwirkend zu tun.
Auch wenn die Steuererklärung für viele mehr eine lästige Pflicht, als eine angenehme Herausforderung ist, sollte rechtzeitig daran gedacht werden. Schließlich passiert es gar nicht so selten, dass der Steuerpflichtige am Ende Geld vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Da Steuerschulden laut der gesetzlichen Vorgabe nach fünf Jahren verjähren, hat das Finanzamt auch das Recht, die Steuererklärung rückwirkend zu verlangen.
Die Steuererklärung rückwirkend einreichen
Aber nicht nur das Finanzamt profitiert von nachträglich eingereichten Steuererklärungen. Auch der Steuerzahler kann eventuell eine Rückzahlung erwarten. Aktuell ist es möglich, die Einkommensteuererklärung rückwirkend über einen Zeitraum von vier Jahren einzureichen. Allerdings können diese Möglichkeit nur alle nutzen, die im Zeitraum von den vergangenen vier Jahren nicht aufgefordert wurden eine Erklärung einzureichen beziehungsweise, diese nicht getan haben. Alle Arbeitnehmer, die ihre Einkommenssteuer über die Lohnsteuerkarte abrechnen und deshalb am Jahresende keinen steuerlichen Ausgleich beantragen, sind dazu berechtigt, ihre Steuererklärung rückwirkend bis zu vier Jahren einzureichen.
Freiberufler hingegen haben diese Möglichkeit nicht, da sie dem Finanzamt jährlich mitteilen müssen, wie es um ihre Einkommenssteuer bestellt ist. Als grundlegende Regel kann gesagt werden, dass das Finanzamt nur eine Steuererklärung pro Jahr akzeptiert. Es ist also nicht möglich, spätere Einnahmen oder Ausgaben noch geltend zu machen, wenn für den betroffenen Zeitraum bereits eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde.
Für wenn es nun profitabel ist, die Steuererklärung rückwirkend beim Finanzamt einzureichen, lässt sich pauschal nicht sagen. Von dieser Möglichkeit sollten jedoch vor allem frühere Studierende und Auszubildende Gebrauch machen, da die investierten Kosten auch im Nachhinein noch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.