Immer, wenn ein altes Jahr am Ausklingen ist und das neue schon in den Startlöchern steht, kommen auf den Verbraucher neue Dinge zu. Auch hinsichtlich der geltenden Gesetzgebung wird sich mit dem Jahr 2015 für Bürger einiges ändern. Welche Gesetzesänderungen und Neuregelungen dabei bekannt sein sollten, zeigt dieser Artikel.
Ein neues Pflegestärkungsgesetz kommt
Seit dem 1. Januar 2015 tritt in Deutschland das sogenannte Pflegestärkungsgesetz I in Kraft. In diesem ist festgeschrieben, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erweitert werden. Pflegebedürftige Menschen und auch deren Angehörige dürfen sich also freuen, weil ab dem kommenden Jahr nun mehr Geld zur Verfügung steht. Für die Gewährleistung der stationären Pflege stellt der Gesetzgeber eine Milliarde Euro mehr beriet, für die ambulante Pflege zuhause sind es sogar 1,4 Milliarden Euro.
Weiterhin gibt es in stationären Pflegeeinrichtungen zukünftig mehr Personal, welches sich um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen kümmert. Da diese Leistungsausweitung aber natürlich Kosten verursacht, werden auch die Verbraucher zur Kasse gebeten Der Versicherungsbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung wird sich ab 2015 um 0,3% erhöhen.
Bei den Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung kann der Verbraucher ab dem nächsten Jahr sparen. Zu Beginn des Jahres wird der Beitrag nämlich von 15,5% auf 14,6% des Bruttoeinkommens des Versicherungsnehmers sinken. Allerdings wird diese Regelung nicht jeden in Deutschland gesetzlichen Krankenversicherten treffen. Den Krankenkassen wird nämlich auch die Möglichkeit gegeben, einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von den Versicherten zu verlangen.
Das Elterngeld, was viel in der Kritik gestanden hatte, wird vom Gesetzgeber ebenfalls mit einigen Änderungen bedacht. Hier sollen Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg beabsichtigen stärker gefördert werden, als es bislang der Fall war. Eltern, die sich die Elternzeit gerecht untereinander aufteilen, werden ebenfalls mit mehr Geld rechnen dürfen.
Besonders wichtig ist eine Regelung, die Eigenheimbesitzer betrifft. So dürfen ab dem kommenden Jahr keine Heizungen mehr genutzt und betrieben werden, die seit 1984 in Betrieb sind. Hier handelt es sich vor allem um Heizkörper, die mit Gas betrieben werden. An diese Regelung sollte sich der Hausbesitzer auch dringend halten, da eine Zuwiderhandlung hohe Bußgelder nach sich zieht. Auch beim Melderecht, beim Bafög und bei der Beitragszahlung der Kirchensteuer werden ab dem Jahr 2015 neue Regelungen in Kraft treten.