Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle

Schwerbehindertenausweis: Diese Krankheiten berechtigen hierzu

Betroffene Menschen mit einer Schwerbehinderung haben zumeist im Alltag deutlich höhere Aufwendungen. Ein Schwerbehindertenausweis soll die Wirkung eines Nachteilsausgleichs schaffen. Beispielsweise gibt es bei der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises Begünstigungen bei der Steuer, Vergünstigungen bei Eintrittspreisen und mehr Urlaubsanspruch.
Um einen Schwerbehindertenausweis beantragen und erhalten zu können, muss ein bestimmtes Krankheitsbild in einer gewissen Schwere gegeben sein. Die Beurteilung des Krankheitsbildes und der Schwere obliegt hierbei dem behandelnden Arzt. Bei einigen Krankheitsbildern ist es generell auch zusätzlich ratsam, gleich einen Pflegegrad zu beantragen, damit eine wirkungsvolle Unterstützung im Alltag vollumfänglich genutzt werden kann. Nachfolgend wird näher darauf eingegangen, was bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beachtet werden muss, und welche Krankheitsbilder dazu berechtigen, einen entsprechenden Ausweis zu erhalten.

So beantragt man einen Schwerbehindertenausweis

Wer erkrankt ist und dabei der Grad der Behinderung bei 50 oder mehr liegt, ist schwerbehindert. In diesen Fällen wird einem Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stattgegeben. Zahlreiche Erkrankungen und Krankheitsbilder rechtfertigen einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis. Es sind selten nur deutlich sichtbare körperliche Einschränkungen, die einen Schwerbehindertenausweis rechtfertigen. Chronische oder schwer verlaufende Krankheiten rechtfertigen ebenso eine entsprechende Einstufung, die auch durchaus höher als 50 liegen kann. Eine Krankheit ist dabei bereits dann als chronisch einzustufen, wenn Betroffene mindestens einmal vierteljährlich auf eine Arztbehandlung angewiesen sind, da sich die Erkrankung andernfalls verschlimmern würde. Der Schwerbehindertenausweis ist dann hierbei der Nachweis zur Anerkennung einer Schwerbehinderung. Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis wird bei der zuständigen Kommune gestellt. Durch die Anerkennung einer Schwerbehinderung soll zusätzlich einer eventuellen Diskriminierung Betroffener aufgrund ihres Gesundheitszustandes vorgebeugt werden.

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Liste mit typischen Krankheitsbildern

Es gibt zahlreiche Krankheitsbilder, die auf eine Schwerbehinderung schließen lassen. Dabei ist individuell auch stets die Schwere der Erkrankung genau zu beurteilen. Vielfach gehören zu den berechtigenden Krankheitsbildern Erkrankungen, die äußerlich nicht zwangsläufig sichtbar sind. Darüber hinaus sind es auch nicht immer unbedingt nur die Erkrankungen, die zuerst diagnostiziert wurden, die die Schwere der Erkrankung bestimmen. So kommt es bisweilen auch zu erheblichen Folgeerkrankungen, wie beispielsweise eine Lähmung nach einem Schlaganfall, die die deutliche Schwere einer Erkrankung begründen und zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises berechtigen. Nachfolgende Liste bezeichnet zahlreiche, typische Krankheitsbilder, bei denen ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis gegeben ist und der Ausweis auszustellen ist, wenn eine besondere Schwere der Erkrankung vorliegt.

Schwerbehindertenausweis – Krankheiten Tabelle

Herz-Kreislauf-Erkrankungen:

  • Gefäßerkrankungen
  • Arterienverschlüsse
  • Bluthochdruck
  • Herzrhythmusstörungen

Kopf-/Gesichtsbereich:

  • schwere Migräne
  • Gesichtslähmungen
  • Sensibilitätsstörungen im Gesichtsfeld
  • Gesichtsneuralgien
  • Chronische Mittelohrentzündung
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Meniere Erkrankung
  • Hörverlust
  • Tinitus
  • Ohrmuschelverlust
  • Verlust der Nase
  • Verlust des Riechvermögens
  • Verlust eines Auges
  • Linsenverlust
  • Farbsinnausfall
  • Augenmuskellähmungen
  • Tumor im Auge
  • Gaumendefekt
  • Verlust von Ober- oder Unterkiefer
  • Lähmungen im Mundraum
  • Schluckstörungen
  • Kehlkopfverlust
  • Stimmlosigkeit
  • Spalten von Kiefer, Lippen, Gaumen
  • Funktionsstörungen der Zunge
  • großflächiger Zahnverlust

Frakturen:

  • Nabelbruch
  • Zwerchfellbruch
  • Schenkelbruch
  • Leistenbruch

Erkrankungen der Haut:

  • Ekzeme
  • Akne
  • Pemphigus
  • Quincke-Ödem
  • Erythrodermien
  • kompletter Haarausfall
  • Ichthyosis
  • Psoriasis vulgaris
  • Mykosen
  • Rhinophym

Bewegungseinschränkungen:

  • Beckenschaden
  • Arthrose
  • Endoprothesen an Gelenken
  • Verlust von Extremitäten, wie Hand, Finger, Bein, Arm
  • Bechterew Erkrankung
  • Chronische Osteomyelitis
  • Rheuma
  • Klein- und Großwuchs
  • Fibromyalgie
  • Muskelschwäche
  • Wirbelsäulenschaden

Erkrankungen des Nervensystems:

  • Neurosen
  • Autismus
  • Hirnschaden
  • Lähmung
  • Demenz
  • Multiple Sklerose
  • Hirntumor
  • Depressionen
  • Epilepsie
  • Narkolepsie
  • Parkinsonkrankheit
  • Schizophrene

Atemwegserkrankungen:

  • Lungenkrebs
  • Unverträglichkeit einer transplantierten Lunge
  • Bronchialasthma
  • Sarkoidose
  • Tuberkulose
  • Schlaf Apnoe Syndrom

Verdauungsorgan-Erkrankungen:

Hämorrhoiden

  • Darmkrebs
  • künstlicher Darmausgang
  • Afterschließmuskelschwäche
  • Gastritis
  • Bauchfellverwachsungen
  • Refluxkrankheit
  • Chronische Hepatitis
  • Lebertumor
  • Speiseröhrenkrankheiten
  • Leberfibrose
  • Crohn-Krankheit
  • Erkrankungen von Galle und Bauchspeicheldrüse
  • Leberzirrhose
  • nach Magenkomplettentfernung

Immunsystem:

  • HIV
  • Anämien
  • Leukämie
  • Hämophilie
  • Immundefekt
  • Plasmozytom
  • Milzverlust
  • Hodgkin Erkrankung

Stoffwechsel:

  • Addison-Syndrom
  • Diabetes
  • Gicht
  • Porphyrien
  • Cushing-Syndrom
  • Fettstoffwechsel Erkrankung
  • Zystische Fibrose
  • Schilddrüsen Erkrankung
  • Phenylketonurie

Weibliche Geschlechtsorgane:

  • Scheidenfisteln
  • Verlust von Brust, Gebärmutter, Eierstock
  • Endometriose

Männliche Geschlechtsorgane:

  • Penisverlust
  • Prostatatumor
  • Krampfaderbruch
  • Wasserbruch
  • Hodenverlust

Harnorgan- Erkrankungen:

  • Inkontinenz
  • Nierenfehlbildung
  • Chronische Harnwegsentzündungen
  • Nierenschäden
  • künstlicher Harnabgang
  • Entleerungsstörungen
  • nach Blasentumorentfernung
  • Harnwegschäden
  • nach Nierentransplantation

Der Grad der Behinderung

Ausschlaggebend für das Erlangen eines Schwerbehindertenausweises ist immer der Grad der Behinderung. Eine bestimmte Erkrankung führt damit nicht unmittelbar dazu, dass dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis auch stattgegeben wird. Es kommt vielmehr auf die Schwere der Erkrankung an. Die Beurteilung der individuellen Schwere der Erkrankung obliegt dem behandelnden Hausarzt oder Facharzt. Detailliert legt der behandelnde Arzt die Schwere der Erkrankung anhand der Aufzeichnungen dar, um eine Beurteilung zur Schwere abgeben zu können.

Weiterhin kann die Schwerbehinderung verschiedene Ursachen haben. So kann zum einen der Körper oder ein Körperteil betroffen sein, was dann sichtbare Beeinträchtigungen offenlegt. Aber auch bei Erkrankungen der Psyche kann eine Schwerbehinderung vorliegen, die die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises rechtfertigt, obwohl die Erkrankung nach außen hin zunächst nicht zwangsläufig bemerkbar ist. Weiterhin gehören zur Einstufung als Schwerbehinderung auch eine Lernbehinderung oder eine etwaige Suchterkrankung oder die Beeinträchtigung von Sinnesorganen. Die Schwere muss letztlich im Einzelnen vom behandelnden Arzt bewertet werden. Darüber hinaus kann die Erkrankung allerdings auch die Folge einer anderen schweren Krankheit sein. Hierzu gehören dann beispielsweise dauerhafte Sprachstörungen aufgrund einer Krebserkrankung oder eines Schlaganfalls. Je schwerer die Erkrankung und Folgeerkrankung ausfällt, umso höher kann die Einstufung der Schwere der Behinderung ausfallen.

Auch gut zu wissen

Eine Schwerbehinderung liegt nicht nur bei Menschen vor, die eine deutliche, körperliche Behinderung haben. Vielmehr ist eine Schwerbehinderung auch bei Menschen gegeben, die chronisch oder psychisch krank sind. Dabei werden die Grade einer Behinderung in unterschiedliche Bereiche und auch Stufen aufgeteilt. Generell beginnt ein Grad der Behinderung bei null und endet bei einhundert Prozent. Abstufungen erfolgen in 10er-Schritten.

Der Schwerbehindertenausweis soll den Betroffenen eine Erleichterung in Lebensbereichen verschaffen. Dies gilt auch für einen Pflegegrad, der je nach Krankheitsbild und Schwere ebenfalls gegebenenfalls beantragt werden sollte. Hierdurch können Betroffene auf eine bessere Entlastung zurückgreifen. Denn Betroffene können mit einem Pflegegrad zusätzlich Hilfe bei der Pflege oder bei der Betreuung erhalten, weil sie bezugsberechtigt sind. Unterstützende Leistungen durch einen Pflegedienst oder auch die Unterbringung in einem Pflegeheim werden hierdurch gewährt.

Generell sind es nicht immer nur sichtbare Beeinträchtigungen, die einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis rechtfertigen. Wichtig ist immer die Meinung und die Beurteilung des behandelnden Arztes, welche weiteren Schritte zur Alltagserleichterung notwendig werden. Der behandelnde Arzt gibt hierzu auch regelmäßig eine Bewertung ab, wenn die Einstufung des Grades der Behinderung festgelegt werden muss. Hierzu hält der behandelnde Arzt fest, welche Beschwerden vorliegen, und welche Form und Schwere die Beschwerden haben. Das könnte Sie interessieren, wie viel Schlaf braucht ein Mensch.

Fazit – Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis kann bei der örtlichen Kommune beantragt werden, um hierdurch einen Nachteilausgleich durch die krankheitsbedingte Beeinträchtigung zu erlangen. Maßgeblich für eine entsprechende Einstufung und damit Erteilung des Ausweises ist zum einen das vorliegende Krankheitsbild und die Schwere der Erkrankung. Hierbei können auch chronische Krankheiten einen Betroffenen berechtigen, einen Schwerbehindertenausweis zu erlangen. Die Beurteilungen zum Krankheitsbild und zur Schwere der Erkrankung obliegt dem behandelnden Hausarzt oder Facharzt. Eine schwere Behinderung liegt bei einer Einstufung ab 50 vor. Dieser Grad der Behinderung bildet die Berechtigung, einen Schwerbehindertenausweis zu erlangen. Bei sehr schweren Behinderungen empfiehlt es sich zudem, weitere Unterstützungen in Form von Pflege und Hilfe im Alltag als wichtige Hilfeleistung zu erlangen. Hierzu sollte neben dem Schwerbehindertenausweis auch gleichzeitig ein Pflegegrad beantragt werden, damit die Nachteile, die sich durch die Erkrankung ergeben, wirksam ausgeglichen werden.