Quellensteuer der Schweiz – Steuern zurückfordern

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Quellensteuer der Schweiz - Steuern zurückfordern

Quellensteuer in der Schweiz – Deutsche Anleger können die schweizerischen Steuern zurückfordern: Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent auf Zinsen und Dividenden. Für deutsche Anleger bedeutet dies theoretisch, dass sie zusätzlich zu den schweizerischen Steuern auch noch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abführen müssen. Allerdings gibt es aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz die Möglichkeit, die schweizerischen Steuern zurückzufordern. Allerdings gestaltet sich dieser Prozess etwas komplizierter als in anderen Ländern wie Norwegen oder Italien.

Was ist unter Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist ein bilaterales Abkommen, das sicherstellt, dass dieselben Einkünfte nicht sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz besteuert werden.

Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz regelt folglich, welche Steuerbehörde für welche Einkünfte zuständig ist, wenn diese in beiden Ländern steuerpflichtig sind. Es definiert die Regeln für die Besteuerung von Einkünften wie beispielsweise Einkommen, Vermögen, Renten und Kapitalerträgen, die von einer Person oder einem Unternehmen in einem der beiden Länder erwirtschaftet werden, während sie in dem anderen Land ansässig sind.

Ein Gesuch um Rückerstattung der Quellensteuer alle drei Jahre einreichen

Deutsche Anleger müssen den Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuer nicht jedes Jahr stellen. Der Antrag kann alle drei Jahre eingereicht werden und umfasst dabei auch die beiden vorangegangenen Jahre.

Ablauf, den Antrag zu stellen

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt sämtliche relevanten Informationen bezüglich der Rückforderung von Steuern auf Zins– und Dividendenerträge in digitaler Form zum Herunterladen bereit. Dort findet man auch einen Link, der zum schweizerischen Formular 85 führt, welches für die Rückerstattung der Quellensteuer benötigt wird. Um das Formular am Bildschirm ausfüllen zu können, benötigt man den Snapshot Viewer, der auf der Homepage der schweizerischen Behörde heruntergeladen werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, das Formular auch postalisch anfordern.

Formular Nr. 85 in doppelter Ausführung

Für die ordnungsgemäße Bearbeitung ist es erforderlich, dass das Formular Nr. 85 in doppelter Ausführung ausgefüllt wird. Eine Ausfertigung muss beim örtlichen Wohnsitzfinanzamt vorgelegt werden, welches die Richtigkeit der Angaben mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Die zweite Ausfertigung muss an die eidgenössische Steuerverwaltung, Eiger Straße 65, 3003 Bern, Schweiz, geschickt werden. Dem Formular sind alle notwendigen Unterlagen, einschließlich des sogenannten Tax-Vouchers, beizulegen.

In der Regel ist es gängige Praxis, dass die Schweizer Behörde eine Gebühr für die Bearbeitung einzieht. Die Gutschrift der Steuer erfolgt in Schweizer Franken. Die Dauer für die Gutschrift variiert zwischen zwei Wochen und sechs Monaten.

Zusammengefasst

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass deutsche Anleger, die in der Schweiz investieren, die Möglichkeit haben, die Quellensteuer zurückzufordern. Allerdings ist dieser Prozess etwas aufwendiger als in anderen Ländern und erfordert das Ausfüllen des Formulars 85 sowie die Einreichung aller notwendigen Unterlagen. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden.