Der Gesetzgeber legt im § 823 die persönliche Haftung für Schäden, die man einem Dritten zufügt, sehr genau fest. § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckenden Gesetzen verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Private Haftpflichtversicherung – Kosten
Das heißt, ist keine private Haftpflicht vorhanden, die jeder nach seiner eigenen Wichtigkeit abschließen kann, dann haftet diese Person voll. Die Versicherungsgesellschaften bieten hier einen sehr guten Versicherungsschutz zu einem doch sehr günstigen Beitrag an. So kostet eine private Haftpflichtversicherung im Jahr mal gerade 70.- bis 80.- Euro und die Versicherungssumme beträgt 10 Millionen Euro. Diese Summe gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden.
Versicherungsnehmer-Besonderes Augenmerk
sollte der auf die Versicherungsbedingungen legen. Sind z.B. Kinder unter sieben Jahren, die laut Gesetzgeber nicht haftbar für Schäden sind, mitversichert? Ist der private und berufliche Schlüsselverlust mitversichert? Wie lange gilt die Auslandsdeckung? Hier gilt es nicht nur nach dem Beitrag zu schauen, sondern auch die Versicherungsleistungen unter die Lupe zu nehmen. Einige Gesellschaften, die mit ihrem eigenen Außendienst arbeiten, schließen, diese Verträge gerne über eine Laufzeit von drei oder mehr Jahren ab. Das hat zur Folge, dass eine vorzeitige Kündigung und die Möglichkeit zum Wechsel erst nach dieser Zeit möglich ist. Bei Versicherungsmaklern werden in der Regel nur Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Diese Verträge verlängern sich dann jedes Jahr neu um ein weiteres.
Die Selbstbeteiligung
Der ein oder andere Versicherungsnehmer kann sich vielleicht auch mit einer Selbstbeteiligung anfreunden. Die Selbstbeteiligung kann bis 150.- Euro oder mehr möglich sein. Dadurch verringert sich der Beitrag, allerdings hat man auch im Schadensfall diese Selbstbeteiligung selber zu tragen. Die Versicherungsgesellschaften bieten immer mehr Tarife mit SB an, um sich von den Kleinschäden, die teilweise genauso zeitintensiv von der Bearbeitung ist wie größere Schäden zu befreien. Die Beitragsersparnis zwischen einem Tarif mit SB oder ohne SB ist aber nicht sehr attraktiv. In den letzten Jahren hat das Internet auch in der Versicherungsbranche ein Umdenken bewirkt und ein Abschluss dieser Tarife über das Internet ist möglich. Allerdings sollte hier auch bedacht werden, dass im Schadensfall die Abwicklung nur über eben dies Internet oder das Telefon erfolgt. Ein Abschluss bei einem Versicherungsmakler beinhaltet natürlich auch die Betreuung im Schadensfall und das kann unter Umständen vorteilhaft sein.
Abschluss einer privaten Haftpflicht
Wie bei den meisten Versicherungsverträgen ist der Abschluss einer privaten Haftpflicht freiwillig und wer der Meinung ist, dass er auch ohne gut zu Recht kommt, muss keine abschließen. Wie der Gesetzgeber allerdings die Haftung sieht, ist bei der Kfz-Versicherung sehr gut zu erkennen. Jeder der ein Fahrzeug auf deutschen Straßen fahren möchte ist verpflichtet einen Versicherungsnachweis zu erbringen, sonst kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Bei der privaten Haftpflicht ist das wie gesagt kein muss. Die private Haftpflichtversicherung ist einen Worst Case Versicherung. Es ist sicher für die meisten möglich einen Schaden von einigen hundert Euro selbst zu bezahlen. Bei einigen Tausend wird dies sicherlich schon viel schwieriger. Hier sei auf Personenschäden für Arzt-, Krankenhaus oder Rentenzahlungen hingewiesen. Man kann getrost sagen, dass eine private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten gehört.