Fast jeder Verbraucher ist sicherlich schon einmal damit konfrontiert worden, eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro in seinem Briefkasten aufgefunden zu haben. Erfahrungsgemäß sorgen Zahlungsaufforderungen bei Verbrauchern stets für Verunsicherung. Vor allem, wenn sich der Empfänger absolut nicht erklären kann, wie die geforderte Zahlung zustande kommt. Zu beachten ist, dass keineswegs unverzüglich auf eine derartige Forderung eingegangen werden soll. Ignoriert sollte der Brief jedoch auch nicht werden.
Ein kühler Kopf sollte bewahrt werden
Wer Post vom Inkasso Unternehmen erhält, der sollte auf keinen Fall in Panik verfallen, sondern vielmehr einen kühlen Kopf bewahren. Zunächst gilt es einige Fragen zu beantworten, bevor individuell gehandelt wird. Der Absender des Briefes sollte seriös sein. Dies ist zum Beispiel daran erkennen, ob eine vollständige Postadresse auf dem Brief vermerkt ist. Ist das nicht der Fall, dann kann von einem Betrug ausgegangen werden. Weiterhin sollte herausgefunden werden, ob das Inkasso Unternehmen in Deutschland registriert sind. Dies ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend, Forderungen von nicht zugelassenen Unternehmen muss niemand nachkommen. Online gibt es ein amtliches Verzeichnis, welches alle zugelassenen Inkasso Firmen übersichtlich auflistet. Dieses Verzeichnis ist für jedermann einsehbar und kann kostenlos genutzt werden.
Den Vertragsabschluss prüfen
Sollte es sich nach eingehender Prüfung um ein seriöses Inkasso Büro handeln, dann muss noch geklärt werden, ob die Zahlungsaufforderung überhaupt rechtmäßig ist. Dies ist nicht immer der Fall, da derartige Verträge oftmals in Werbegesprächen am Telefon geschlossen werden. Der Verbraucher sollte jedoch wissen, dass diese Form der Vertragsabsprache in der Bundesrepublik Deutschland unwirksam ist. Hier wird der Verbraucher nämlich getäuscht. In einem Werbetelefonat wird ihm erklärt, dass er sich für ein kostenloses Angebot anmelde. Dennoch bekommt er anschließend Zahlungserinnerungen zugesendet, die er aber keineswegs erfüllen muss und auch nicht sollte.
Manchmal kann es natürlich auch nur um eine Verwechslung handeln. Das Inkasso Unternehmen erfragt beim Einwohnermeldeamt oder einer Auskunft die Adresse eines Teilnehmers an. Hier kann es schon einmal zu einer Verwechslung bei gleichem Namen kommen. An sich gilt, dass jeder Verbraucher zu keiner Zeit den Überblick über seine Verträge verlieren sollte. Wer weiß, was er einkauft und wer sich auch nicht am Telefon auf zwielichtige Geschäftsmodelle einlässt, der erhält höchstwahrscheinlich keine unerwünschte Post von einer Inkasso Firma.