Wer für längere Zeit im Ausland arbeitet oder lebt, der hat eine neue Postadresse, die er verschiedenen Behörden mitteilen muss. Das Gleiche gilt natürlich auch im Falle eines Umzugs. Erhalten Behörden und andere wichtige Ansprechpartner die neue Adresse nicht zeitnah, dann kann es zu folgenschweren Verzögerungen kommen.
So kann es zum Beispiel passieren, dass eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen werden kann und deshalb Mahngebühren anfallen. Um das zu vermeiden, sollte die Adressänderung frühzeitig bekannt gegeben werden. Dazu stehen dem Betroffenen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen könnte man sich die Mühe machen und jede Behörde selbst anzuschreiben.
Dabei geht aber nicht nur jede Menge Zeit ins Land, auch die Kosten mehren sich schnell. Leichter ist es da, die Adressänderung bei der Post anzuzeigen. Es wird empfohlen einen Nachsendeauftrag zu stellen, der dafür sorgt, dass einem die Post über einen selbst wählbaren Zeitraum nachgesendet wird. Mindestens sechs Monate sollte der Nachsendeauftrag dabei betragen.
Die Konditionen gestalten sich dabei für Privat– und Geschäftskunden unterschiedlich. Genauere Angaben dazu stellt unter anderem die informative Webseite nachsendeauftrag.de zur Verfügung. Im Falle des Falles ist es übrigens auch möglich, den Zeitraum für den Nachsendeauftrag zu verlängern. Um der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen, kann einerseits eine Filiale vor Ort aufgesucht werden. Einfacher und schneller geht jedoch der Weg übers Internet.
So wird die Adressänderung der Post online bekannt gegeben
Unter der Webadresse https://shop.deutschepost.de/shop/nachsenden-lagern/nachsendeservice.jsp kann der Nachsendeauftrag zur ordnungsgemäßen Weiterleitung der Post erteilt werden. Der Interessent kann sich einerseits ein Formular ausdrucken und dieses mit einer Briefmarke bestücken und es zur Post abschicken. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Onlinefrankierung.
Nachdem das Formular für den Nachsendeauftrag ausgefüllt wurde, kann die Briefmarke online erworben und bezahlt werden. Dafür stehen unter anderem die Zahlungsarten PayPal oder Kreditkarte zur Verfügung. Die Deutsche Post empfiehlt zudem, dass der Nachsendeauftrag bis spätestens fünf Tage vor dem Urlaub oder dem Umzug erteilt werden sollte. Vor allem online wird dem Umziehenden somit ein hohes Maß an Flexibilität gewährt.