Was sich für Verbraucher bei den Neuerungen beim Personalausweis ändern soll – Deutschland hat im Bereich der Digitalisierung noch Aufholbedarf, jedoch gibt es jetzt eine Neuerung beim Personalausweis, die dazu beitragen soll, Behördengänge zu erleichtern oder sogar auch überflüssig zu machen.
Es ist mittlerweile in vielen Ländern möglich, eine Vielzahl von Behördengängen bequem von zu Hause mit dem Personalausweis aus online zu erledigen. Estland ist bekannt als Vorreiter der digitalen Revolution in Europa und ermöglicht es seinen Bürgern bereits seit dem Jahr 2005, ihre Stimmen bei Parlamentswahlen online abzugeben. Im Gegensatz dazu besteht in Deutschland ein erheblicher Bedarf an Fortschritt in Bezug auf die Digitalisierung. Um diesen Missstand zu beseitigen, präsentierte die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch, dem 29. März, einen neuen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens.
Diese Änderungen kommen beim Personalausweis auf uns Verbraucher zu
Die Regierung plant, die Anzahl der Behördengänge in Deutschland mit einem neuen Gesetz auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ummeldung nach einem Umzug und die Identitätsfeststellung durch Sicherheitsbehörden wie die Polizei sollen ebenfalls einfacher werden.
Eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden ermöglicht es der neuen Behörde im Falle eines Umzugs, ohne Verzögerung auf die Ausweisdaten zuzugreifen. Sicherheitsbehörden können jederzeit auf das Foto zugreifen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern einen Behördengang zu ersparen, werden beantragte Pässe, Personalausweise und eID-Karten per Post zugestellt.
Außerdem senkt die Regierung das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises von 16 auf 13 Jahre. Ab dem 1. Januar 2024 wird der bisher nur ein Jahr gültige Kinderreisepass abgeschafft, sodass Eltern ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass für ihre Kinder beantragen können.
Im Bereich der auslandsrechtlichen Dokumente erhalten Antragssteller einen elektronischen Aufenthaltstitel und können somit auch die Online-Ausweis-Funktion nutzen.
Wann tritt das neue Gesetz für den Personalausweis nun in Kraft?
Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens von Bundesinnenministerin Faeser erhielt am Mittwoch, dem 29. März 2023, grünes Licht vom Bundeskabinett. Doch bevor das Gesetz für den Personalausweis in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates, was frühestens im Herbst 2023 erwartet wird. Faeser betonte, dass sie einen digitalen Staat anstrebe, der sich konsequent an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Dazu gehören insbesondere schnellere und digitale Verfahren, die das Leben der Menschen erleichtern sollen. Die Modernisierung des Passwesens ist dabei lediglich ein erster Schritt auf dem Weg zu einem vollständig digitalisierten Deutschland.
Auch ein weiteres Puzzlestück ist die Digitalisierung der Verwaltungen.
Ein Gesetzesentwurf bezüglich des digitalen Ausweises existiert bereits, jedoch enthält er keine festgelegte Frist für die Umsetzung. Die Grünen und die FDP, als Koalitionspartner, haben Kritik an diesem Entwurf geäußert. Trotzdem gibt es einige Fortschritte in der Digitalisierung, denn bis Ende 2021 wurde die Online-Ausweisfunktion bei etwa 51,2 Millionen Personalausweisen in Deutschland aktiviert. Laut dem Bundesinnenministerium wurde diese Funktion im Jahr 2022 bei durchschnittlich mindestens 5,32 Millionen Vorgängen genutzt.
Obwohl dies ein kleiner Fortschritt ist, ist die Nutzung des digitalen Ausweises angesichts der 84 Millionen Einwohner Deutschlands noch ausbaufähig. Der digitale Ausweis ist jedoch eine Voraussetzung für vereinfachte Behördengänge, wie beispielsweise die digitale Autozulassung oder die Online-Beantragung von Bürgergeld.