Euro-Kennzeichen werden auch als EU-Kennzeichen bezeichnet. Es handelt sich in Deutschland um amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen, die mit einer EU-Kennung ausgestattet sind. Die speziellen Kennzeichen wurden durch die Europäische Union eingeführt. Dadurch soll die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten kenntlich gemacht werden.
Überblick über die Länderkennzeichen in Europa
Für deutsche Autofahrer ist ein amtliches Kennzeichen genau wie ein gültiger Führerschein Pflicht. In Deutschland ist auf jedem Kennzeichen das Länderkennzeichen D zu sehen. Das D auf einem Kennzeichen für Deutschland steht, ist in der Regel auch Kindern und Menschen ohne Führerschein bekannt. Seit Jahren taucht der Buchstabe in Form eines Eurokennzeichens auf. Auf dem Kennzeichen befindet sich das jeweilige Nationalitätskennzeichen in einem blauen Feld. Dieses Feld ist von gelben Sternen umrandet. Somit ist auch im Urlaub in anderen Ländern sofort sichtbar, dass es sich um ein Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt. Diese besondere Art der Länderkennzeichen in Europa ist auch in vielen anderen europäischen Staaten inzwischen Standard. Damit die Zusammengehörigkeit der Länder auch bei den Fahrzeugen sichtbar wird, wurden die alten Aufkleber zum größten Teil abgelöst.
Länderkennzeichen in Europa Liste – Übersicht
B (Belgien)
BG (Bulgarien)
DK (Dänemark)
EST (Estland)
FIN (Finnland)
F (Frankreich)
GR (Griechenland)
IRL (Irland)
I (Italien)
HR (Kroatien)
LV (Lettland)
LT (Litauen)
L (Luxemburg)
M (Malta)
NL (Niederlande)
A (Österreich)
PL (Polen)
P (Portugal)
RO (Rumänien)
S (Schweden)
SK (Slowakei)
SLO (Slowenien)
E (Spanien)
CZ (Tschechien)
H (Ungarn)
GB (Großbritannien)
CY (Zypern)
Nicht nur bei den Länderkennzeichen gibt es in den unterschiedlichen Staaten Regelungen, was die Vergabe von Kennzeichen betrifft. Nicht in allen Ländern haben Fahrzeughalter ein Mitspracherecht darüber, welches Kennzeichen vergeben wird. In Großbritannien ist es sogar möglich, das eigene Kennzeichen zu vererben. Dadurch haben besonders alte Kennzeichen inzwischen einen hohen Wert.
Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es in der EU für deutsche Fahrzeughalter?
Es gibt einige Regelungen, die unabhängig vom Anbringen eines Nationalkennzeichens gelten. Jedes Land hat seine ganz eigenen Vorschriften und Regeln. Wer mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fahren möchte, sollte sich vorab genau informieren, worauf beim Straßenverkehr im Ausland besonders geachtet werden sollte. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Geschwindigkeitsbegrenzung und bei den Verkehrsregeln. Bei einigen Straßen wie beispielsweise in Österreich ist eine Maut fällig. Auch beim Parken sollten die Vorschriften des jeweiligen Landes beachtet werden.
Ansonsten kann es passieren, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch sehr teuer werden. Einige Vorschriften und Regeln gelten innerhalb der gesamten EU. Hierbei spielt es keine Rolle, welches Länderkennzeichen das Fahrzeug aufweist. Ein Beispiel ist die Versicherung. Durch die EU Kraftfahrzeug Versicherungsrichtlinie wurde festgelegt, dass alle EU-Bürger verpflichtet sind, für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darin ist auch eine Mindestdeckung enthalten. Dadurch soll eine einheitliche Absicherung bei einem Autounfall innerhalb der EU gewährleistet werden.
Strafzettel im Ausland
Viele Fahrer sind der Meinung, dass sie einen Strafzettel nicht bezahlen müssen, wenn man im Ausland zu schnell gefahren ist. Hierbei handelt es sich um einen Irrglauben. Bei einer hohen Überschreitung der Geschwindigkeit kann es auch im Ausland passieren, dass es zu einem Führerscheinentzug kommt. Das eigene Nationalitätskennzeichen spielt hierbei keine Rolle. Die Kooperation der einzelnen europäischen Behörden wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut.
Einführung der Länderkennzeichen in Europa
Auch wenn Länderkennzeichen in Europa auf den ersten Blick sehr ähnlich aussehen, unterscheiden sie sich vor allem durch ein eigenes Kennzeichen. Das Nationalitätszeichen wird nicht mehr in Form eines Aufklebers am Fahrzeug angebracht, sondern ist ein festes Element des Nummernschildes. Durch einen Blick auf das Länderkennzeichen wissen die meisten Menschen sofort, aus welchem Land das Fahrzeug kommt. Bisher ist in Dänemark und Finnland das Europa-Symbol noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist optional. In Österreich gibt es seit dem 01. November 2002 die Kennzeichen mit einer standardisierten EU-Kennung. Malta hatte dagegen das Kennzeichen bereits 1995 eingeführt, obwohl der Staat erst 2004 in die EU eingetreten ist. Ab 1994 wurde das EU-Kennzeichen schrittweise in Deutschland eingeführt und gilt heute als Standard.