Um die eigenen Habseligkeiten vor verschiedenen Schäden zu schützen, haben viele Menschen eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese kommt zum Beispiel auf, wenn der Hausrat durch einen Brand oder durch einen Wasserschaden in Mitleidenschaft zerstört wurde. Aber auch, wenn das Hab und Gut unwiederbringlich durch einen Einbruch oder Diebstahl verloren gegangen ist, kann die Hausratversicherung angefragt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Schäden nicht nur rechtzeitig beim Versicherer angezeigt werden müssen, sondern dass auch eine Dokumentation über Verlauf und Art des Schadens, am besten mit Bildern vorzulegen ist. Die Hausratversicherung fertigt daraufhin ein Schadensgutachten an und tritt für Behebung und Finanzierung der Sache ein.
Veränderungen in der Umgebung müssen gemeldet werden
Dass die Hausratversicherung im Schadensfall angesprochen werden kann und sollte, ist den meisten Verbrauchern bekannt. Aber der Eintritt eines Versicherungsfalls ist nicht der einzige Grund, warum Versicherte an ihre Versicherung herantreten sollten. Das bei Vertragsabschluss festgesetzte Gefahrenrisiko kann sich nämlich durch verschiedene äußere Faktoren ändern. Dann muss unter Umständen ein anderes Leistungspaket beziehungsweise ein anderer Tarif in Anspruch genommen werden. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht daran, dann riskiert er seinen Versicherungsschutz im Schadensfall.
Gründe für Veränderungen
Eine mögliche Veränderung ist, wenn Bauarbeiten am Haus verrichtet werden sollen und dafür ein Baugerüst aufgestellt wird. Durch ein Baugerüst verändert sich die Gefahrenlage, da Einbrechern ein leichterer Zutritt zum fremden Eigentum gewährt wird. Auch in Sachen Brandschutz kann sich die Gefahren Lage schnell einmal ändern. Eröffnet in der näheren Umgebung beispielsweise ein Betrieb, welcher mit brennbaren Stoffen arbeitet, steigt die Brandgefahr, weil entstehende Feuer auch auf die umliegenden Wohngebäude übergreifen könnten. Wer beabsichtigt, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lässt eine leer stehende Wohnung zurück.
Steht das Objekt länger als 60 Tage leer, dann ist die Hausratversicherung ebenfalls darüber in Kenntnis zu setzen, da eine erhöhte Gefahr für Diebstähle und Einbreche vorhanden ist. Um die Hausratversicherung über eine Veränderung in der Umgebung zu informieren muss wie folgt vorgegangen werden. Der Änderungsgrund ist dem Versicherer stets in schriftlicher Form mitzuteilen. Experten raten Verbrauchern dazu, dass dieser Informationspflicht lieber einmal zu häufig nachgekommen werden sollte, bevor der Versicherungsschutz plötzlich nicht mehr besteht und der Betroffene auf dem Schaden und hohen Folgekosten sitzen bleibt.