Die Gewaltenteilung ist ein Prinzip des deutschen Grundgesetzes. Sie soll verhindern, dass eine einzelne Person oder Gruppe zu viel Macht und Einfluss auf das Land hat.
Die drei Hauptzweige der Regierung in Deutschland sind die Exekutive, die Legislative und die Judikative.
Zur Exekutive gehören der Präsident und das Kabinett, während sich die Legislative aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt, der Reichstag (das Parlament), der Bundesrat (der Bundesrat) und das Europäische Parlament.
Die Judikative setzt sich aus dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof zusammen.
Die Exekutive
Ausführende Gewalt wird von der Bundesregierung ausgeübt, die aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht. Der Bundeskanzler wird von der Bundesversammlung gewählt, einer Institution, die aus allen Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Delegierten der Länder besteht.
Die Legislative
Die gesetzgebende Gewalt wird vom Deutschen Bundestag ausgeübt, der sich zusammensetzt aus598 Mitglieder, die in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl nach einem gemischten Verhältniswahlsystem für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. (Könnte für dich interessant sein, ein Beitrag über Bundesrepublik Deutschland).
Die Judikative
Die rechtsprechende Gewalt liegt beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und bei den ordentlichen Gerichten, die wie folgt gegliedert sind:
den Bundesgerichtshof,
die Oberlandesgerichte,
die Landgerichte,
die Amtsgerichte.
Das Bundesgerichtshof
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht für Verfassungsfragen. Es hat vor allem die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen, indem es über die Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze mit dem Grundgesetz entscheidet. Das Bundesverfassungsgericht kann auch über Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern entscheiden. Wenn ein Staat gegen das Gesetz verstößt, kann das Bundesverfassungsgericht diesem Staat auferlegen, Abhilfe zu schaffen.
Das Oberlandesgericht
Oberlandesgerichte (OLG) sind nach dem Bundesgerichtshof (BGH) die zweithöchste Instanz im deutschen Rechtssystem. Sie haben ihren Sitz in jedem der 16 deutschen Bundesländer.
Die OLGs überprüfen die Entscheidungen der unteren Instanzen, z. B. der Amtsgerichte, und entscheiden, ob sie diese aufrechterhalten oder nicht. Sind sie der Ansicht, dass ein, wenn die untere Instanz einen Fehler gemacht hat, kann sie die Entscheidung aufheben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverweisen. In einigen Fällen, z. B. wenn mehrere Bezirksgerichte in derselben Angelegenheit unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben, kann das OLG auch selbst über den Fall entscheiden.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Oberlandesgerichten: die Zivilgerichte und die Strafgerichte. Die Zivilgerichte befassen sich mit Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, während die Strafgerichte sich mit Straftaten befassen.
Das Landgericht
Landgerichte sind die zweite Instanz der Rechtsprechung in Deutschland. Sie prüfen, ob eine Entscheidung eines untergeordneten Gerichts nach dem Gesetz richtig war. Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht in Deutschland. Er prüft, ob eine Entscheidung nach dem Gesetz richtig war, und kann Entscheidungen der Landgerichte aufheben.
Das Amtsgericht
Die Amtsgerichte (Amtsgerichte) sind die Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Sie verhandeln alle Zivil- und Strafsachen, mit Ausnahme derjenigen, die in die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts fallen, z. B. Insolvenzsachen, Seerecht oder Sozialversicherungsrecht.