Was es mit dem Garantiezins bei der Lebensversicherung auf sich hat – Der Abschluss einer Lebensversicherung ist zwar in der Bundesrepublik Deutschland nicht verpflichtend, dennoch zählt diese Police zu denjenigen Versicherungen, die sehr häufig abgeschlossen werden. Eine Lebensversicherung kann Angehörigen und Hinterbliebenen im Ernstfall finanzielle Unterstützung gewähren. Erkrankt der Versicherungsnehmer etwa durch einen Unfall oder kommt er gar zu Tode, dann geht er mit einer Lebensversicherung zumindest die Sicherheit ein, dass seine Familie dann finanziell abgesichert ist.
Bei einer Lebensversicherung ist es so, wie bei jeder anderen Police. Der Versicherungsnehmer entscheidet sich für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft und eine Police und zahlt über einen vertraglich festgelegten Zeitraum Beiträge in diese ein. Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung sollten jedoch verschiedene Aspekte beachtet werden. Einer davon ist der Garantiezins Lebensversicherung.
Der Garantiezins: Ein Versprechen der Versicherungsgesellschaft
Was bedeutet Garantiezins Lebensversicherung: Beim Garantiezins der Lebensversicherung handelt es sich um einen Zins, den die Versicherung dem Versicherten garantiert. Das eingezahlte Kapital wird also auf jeden Fall mit diesem garantierten Zinssatz verzinst. Was die Höhe dieses Zinssatzes angeht, so liegt diese einerseits im Ermessen des Bundesfinanzministeriums. Dieses legt die Höhe fest. Jedoch steht den Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit zur Verfügung, das eingezahlte Kapital des Versicherungsnehmers zu einem höheren Zinssatz zu verzinsen. In der jüngeren Vergangenheit ist zu beobachten gewesen, dass der Garantiezinssatz für die Lebensversicherung in der Bundesrepublik immer weiter sinkt. So befand er sich bereits im Jahre 2007 mit einem Satz von 2,25 Prozent auf einem historischen Tiefstand. Zum Jahre 2015 soll der Garantiezins weiter sinken.
Wie viel Geld letztendlich vom eingezahlten Kapital übrig bleibt, orientiert sich immer individuell am Versicherer. So wird vom Kapital des Versicherten zum einen der finanzielle Aufwand für Verwaltungsarbeiten abgezogen. Auch die Prämie für den Versicherungsberater muss der Versicherte von seinem Kapital abdrücken. Ein weiterer Teil wird aus dem Todesfallschutz entnommen. Am Ende lässt sich sagen, dass dem Einzahlenden etwa 60 bis 70 Prozent seines Kapitals bleiben, die dann zu einem festen, garantierten Zinssatz von der Versicherungsgesellschaft verzinst werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Garantiezins je nach Versicherungsvertrag variieren kann.
Neue Versicherungsverträge
Alle Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden, werden zum bis dahin geltenden Zinssatz verzinst. Neue Versicherungsverträge unterliegen den neuen Richtlinien des Bundesfinanzministeriums. Nun fragt sich der Versicherte noch nach der Rendite, die er durch den gewährten Garantiezins erzielen kann. Die meisten Versicherer werben zwar damit, dass am Ende eine Rendite von 3 Prozent stünde, rechnet man aber einmal genau mit einem Zinssatz von 2,25% nach, dann ergibt sich daraus, dass die Rendite, die durch den Garantiezins bei der Lebensversicherung entsteht, nicht höher als 1% sein dürfte.