Die Ecall-Pflicht
Ab dem Jahre 2015 wird in Neuwagen verpflichtend das sogenannte Ecall-System integriert. Ecall aktiviert sich immer automatisch, wenn Veränderungen an den Sensoren des Fahrzeugs festgestellt werden. Kommt es zu einem Unfall oder einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, nimmt Ecall eine Verbindung zur europäischen Notrufzentrale auf. Dieser werden dann verschiedene Daten übermittelt, wie etwa der Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung oder der Standort des verunfallten Standorts. Ecall kann übrigens auch von dritten manuell aktiviert werden.
Änderungen bei den Kennzeichen
Von Vorteil für Autofahrer ist, dass ab dem 1. Januar 2015 Kennzeichen bundesweit mitgenommen werden können. Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland umzieht, muss also nicht extra ein neues Kennzeichen für sein Fahrzeug beantragen. Es steht dem Fahrzeugbesitzer jedoch frei, ob er sein altes Kennzeichen mitnehmen oder ein neues beantragen möchte.
Der TÜV wird härter
Neuerungen stehen ab Sommer 2015 auch bei der Hauptuntersuchung, dem TÜV für Autofahrer an. Es sollen dann neue Adapter zum Einsatz kommen, die die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs noch genauer untersuchen können. Für einige Fahrzeuge wird es dadurch unter Umständen schwieriger noch einmal durch den TÜV zu kommen. Auch die Bremsen werden in Autos ab dem nächsten Jahr noch genauer kontrolliert. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch, Manipulationen ausschließen zu können und die Sicherheit auf den Straßen deutlich zu erhöhen.
Das Fahrzeug noch flexibler abmelden
Soll ein Fahrzeug abgemeldet werden, dann wird dies ab dem kommenden Jahr für Autofahrer einfacher. Der Weg kann zwar immer noch zur zuständigen Zulassungsstelle führen, es geht aber auch einfacher. Das Kraftfahrtbundesamt KBA richtet ab dem 1. Januar 2015 eine Internetseite ein, auf welcher das Fahrzeug auch ganz einfach online abgemeldet werden kann. Die Online-Abmeldung kann auf der Webseite www.fahrzeugzulassung-deutschland.de vorgenommen werden. Allerdings wird diese Änderung nicht gleich alle Fahrzeugbesitzer betreffen. Davon können nämlich nur Autofahrer Gebrauch machen, die ein ab 2015 neu angemeldetes Fahrzeug besitzen. Möglich ist die Online-Abmeldung übrigens, weil zukünftig im Nummernschild ein QR-Code integriert wird. Alle weiteren Änderungen für Autofahrer ab 2015 sind online einzulesen.
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