Beschäftigungsverbot Schwangerschaft – Was Sie wissen sollten

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Beschäftigungsverbot Schwangerschaft-Mutterschutz

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft – Es gibt verschiedene Beschäftigungsverbote, die durch verschiedene Stellen verhängt werden können. Dabei unterscheidet man zwischen einem betrieblichen Beschäftigungsverbot, welches durch den Arbeitgeber verhängt wird und einem behördlichen Beschäftigungsverbot, welches durch die Aufsichtsbehörden auferlegt werden kann. Darüber hinaus gibt es das ärztliche Beschäftigungsverbot, welches immer dann ausgesprochen wird, wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch die berufliche Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ziel voll und ganz auf den Schutz der werdenden Mutter und den des ungeborenen Kindes ab. Aus diesem Grund handelt es sich immer um Entscheidungen im Einzelfall. Der Zeitpunkt, ab dem ein Beschäftigungsverbot gilt, richtet sich immer nach den Anforderungen, die eine Tätigkeit Sie als werdende Mutter richtet. Ein Bürojob kann somit länger ausgeübt werden, als ein Job im Lager oder bei Polizei und Feuerwehr.

Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber

Das Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber nennt man auch „generelles Beschäftigungsverbot“. Sollte die ausgeübte Tätigkeit mit einer Schwangerschaft unvereinbar sein, bemüht sich der Arbeitgeber um eine andere Beschäftigung im Unternehmen. Es wäre also möglich, dass Sie als Mitarbeiterin im Außendienst in den Innendienst versetzt werden und somit insgesamt länger arbeiten können. Sollte eine solche innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich sein, spricht der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot für den Betrieb aus. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie als werdende Mutter verpflichtet, der Arbeit fernzubleiben.

Beschäftigungsverbot durch den Arzt

Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird durch einen Arzt ausgesprochen. Das Verbot kommt immer dann zum Tragen, wenn bei einer weiteren Beschäftigung ein Gesundheitsrisiko Sie und ihr Kind bestehen würden. Häufig sind Komplikationen während der Schwangerschaft oder generell Risikoschwangerschaften ein Grund dafür, dass ein Arzt ein solches Verbot ausspricht.

Rolle der Behörden

Die zuständigen Behörden agieren in den meisten Fällen vermittelnd. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Unternehmen es versäumt, Ihnen eine geeignete Ausweichmöglichkeit im Betrieb aufzuzeigen. Bei Streit um das Beschäftigungsverbot können sie sich also immer an die Behörde wenden. Grundsätzlich ist das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt oder der Region für die Einhaltung der Bestimmungen zum Mutterschutz zuständig. Bei Verstößen können durch das Amt auch Sanktionen gegen den Arbeitgeber verhängt werden.

Regelung der Arbeitszeiten

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, dürfen sie höchsten 8 Stunden am Tag und höchstens 80 Stunden in einem Zeitraum von zwei Wochen arbeiten. Sollten Sie über 18 Jahre alt sein, dürfen Sie für 8,5 Stunden am Tag und für 90 Stunden in einem zweiwöchigen Zeitraum arbeiten. Dabei müssen selbstverständlich alle gesetzlichen Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Es gibt zudem Tätigkeiten, die ganz verboten sind. Dazu zählen unter anderem Nachtschichten in der Zeit von 20:00-06:00 Uhr und Arbeiten, bei denen schweres Gerät bewegt werden muss. Weiterhin sind schweres Heben, langes Bücken und die Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen untersagt.

Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Gehalt

Das Geld, welches Ihnen während eines Beschäftigungsverbots gezahlt wird, nennt man den Mutterschutzlohn. Der Mutterschutzlohn wird gezahlt, wenn Sie vor Beginn und nach Ende der Fristen für den Mutterschutz aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten können. Die Fristen reichen von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt. Wenn man Ihnen also bereits 10 Wochen vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, dann erhalten Sie für den Zeitraum zwischen Beginn des Verbots und dem Beginn des Mutterschutzes den Mutterschutzlohn.
Der Mutterschutzlohn bemisst sich an dem durchschnittlichen Bruttolohn der letzten drei Monate. Sollten Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, gilt der durchschnittliche Lohn der letzten 13 Wochen als Grundlage für den Mutterschutzlohn.

Wie erhält man den Mutterschutzlohn?

Zunächst sollte eine Bescheinigung über ein Beschäftigungsverbot so schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber eingehen, sofern er es nicht selbst ausgesprochen hat. Dabei muss auf dem Attest eindeutig vermerkt sein, ab wann das Verbot gilt und welche Beschäftigungen genau nicht ausgeführt werden dürfen. Nun hat ihr Arbeitgeber zunächst die Möglichkeit, Sie auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens zu setzen, welcher den Anforderungen an eine Schwangerschaft entspricht. Sollte man Sie auf einen anderen Posten oder eine andere Stelle versetzen, dürfen Ihnen dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen. Sie müssen denselben Lohn erhalten, den Sie vorher bekommen haben. Zwischen dem Mutterschutzlohn oder einer alternativen Beschäftigung im Unternehmen gibt es also keine finanziellen Unterschiede. Das könnte Sie auch interessieren – Die SSW berechnen.

Ihnen dürfen zudem durch den Mutterschutzlohn keine finanziellen Nachteile entstehen. Wenn also vor Beginn Ihrer Schwangerschaft Sonntagsarbeit üblich war und Sie dafür Zuschläge erhalten haben, dann müssen Sie diese auch weiterhin erhalten, auch wenn Sie die Sonntagsarbeit nicht mehr ausführen dürfen. Dies gilt auch für entsprechende Boni oder Zuschläge für Mehrarbeit, die Ihnen aufgrund Ihrer Schwangerschaft ansonsten verloren gehen würden.

Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft – Wer zahlt?

Der Arbeitgeber ist zunächst für die Fortzahlung des Arbeitsendgelds verantwortlich. Das Gehalt überweist er wie gewohnt auf Ihr Konto. Eine Zahlung ist ebenfalls fällig, wenn Sie die Beschäftigung noch gar nicht angetreten haben, weil Ihnen vorher ein Beschäftigungsverbot auferlegt worden ist. Das kann passieren, wenn Sie eine neue Stelle antreten und durch Komplikationen bereits früh mit einem Beschäftigungsverbot belegt werden. Das Verbot hindert Sie also an einem Arbeitsantritt. In einem solchen Fall wurde bereits gerichtlich entschieden, dass ein Anrecht auf Mutterschutzlohn besteht und der Arbeitgeber zu der Zahlung verpflichtet ist.

Der Arbeitgeber selbst kann sich die gezahlten Gelder von Ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Die Rückerstattung läuft nach dem Umlageverfahren „u2“ der Krankenkassen. Dabei erhält der Arbeitgeber das Bruttoentgelt und die Arbeitnehmerbeiträge zurück. Die Lohnfortzahlung bei einer Schwangerschaft hat also auch für Ihren Arbeitnehmer keine weiteren Nachteile.

Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Das Beschäftigungsverbot wird entweder durch den Arbeitgeber oder den Arzt ausgesprochen. Um es rechtzeitig zu bekommen, sollten Sie regelmäßig bei einem Arzt vorstellig werden und sich untersuchen lassen. Im Rahmen der ersten Regeluntersuchungen während der Schwangerschaft lassen sich häufig erste Risikofaktoren identifizieren. Sollte einer dieser Faktoren derart stark ausgeprägt sein, dass ein Beschäftigungsverbot angebracht ist, wird der Arzt Ihnen dieses attestieren. Das Attest müssen Sie dann schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Zur Anzeige einer Schwangerschaft sind Sie ohnehin verpflichtet. Sollte der Arzt nur gewissen Betätigungen ausgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine Lösung einigen, bei der Sie von diesen Tätigkeiten ausgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, oder der Arzt hat Ihnen ein komplettes Beschäftigungsverbot ausgesprochen, dann wird Ihr Arbeitgeber sich daran halten und Sie entsprechend ausplanen.
Sollten Sie in einer der Branchen arbeiten, in denen eine Beschäftigung faktisch nicht möglich ist, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist jedoch selbst bei Feuerwehr und Polizei möglich, dass Sie für einige Zeit in den Innendienst versetzt werden.

Beschäftigungsverbot Schwangerschaft in der Corona-Zeit

Während der Corona-Zeit wurden Personen mit schweren Erkrankungen besonders geschützt. Nun könnte man meinen, dass auch Schwangere einen besonderen Schutz genießen könnten, um das ungeborene Kind und die Mutter vor einem schweren Verlauf zu bewahren. Es gibt einige Studien, eine Studie darunter finden sie direkt hier: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134959/COVID-19-in-der-Schwangerschaft-Vorlaeufige-Hinweise-auf-neurologische-Einschraenkungen-beim-Kind, die bereits belegt haben, dass schwangere Frauen, womöglich aufgrund der Doppelbelastung für den Körper, einen schweren Verlauf entwickeln können. Durch ein Beschäftigungsverbot in Berufen, die einen ständigen Kontakt mit anderen Menschen hervorrufen, hätte man dieses Risiko minimieren können.
Das Robert-Koch-Institut hat bisher keine Empfehlungen für ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen. Das bedeutet, dass für Schwangere bisher dieselben Regeln gelten, wie für andere Arbeitnehmer. Man zählt schwangere Frauen jedoch zu den Risikogruppen. Für Risikogruppen gibt es die allgemein gültige Empfehlung, Abstand zu wahren und einen besonders gründlichen Hygienestandard an den Tag zu legen. Kann auch interessant sein Wie viel Schlaf ist gesund?

Fazit:

Das Beschäftigungsverbot ist ein probates Mittel, um Schwangere vor den Gefahren im Berufsleben zu schützen. Der Schutz einer schwangeren Frau zielt nicht nur auf das Wohl eines Menschen ab, sondern auf das von zwei. So können manche Tätigkeiten und der Kontakt mit bestimmten Stoffen zwar kein direktes oder hohes Risiko für Sie als werdende Mutter darstellen, wohl aber für Ihr Baby. Aus diesem Grund sind manche Tätigkeiten untersagt, obwohl sie auch im schwangeren Zustand durchaus zu bewerkstelligen wären.

Besprechen Sie sich am besten immer mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, falls Sie sich unsicher sein sollten. Mediziner können am besten einschätzen, welche Tätigkeiten für Sie in Ordnung sind und welche nicht. Sie können bei ihren Entscheidungen und Empfehlungen zudem auf Daten zu Ihrer allgemeinen Gesundheit zurückgreifen.
Besonders wichtig für Sie und Ihre Familie ist zudem auch, dass Ihnen durch ihre Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen. Durch die Lohnfortzahlung sind Sie in dieser Hinsicht abgesichert und müssen sich dort keine Gedanken machen.