Die meisten Autofahrer regen sich vor allem, wenn sie in Städten unterwegs sind auf, da an jeder Straßenecke eine Ampel lauert. Dabei sind Ampeln durchaus sinnvoll, da sie mehrere Funktionen ausführen. Zum einen regeln sie den Verkehr an befahrenen Kreuzungen oder im Bereich einer Baustelle. Zum anderen sollen sie an besonders gefährdeten Stellen zur Vermeidung von Unfällen beitragen. An einer roten Ampel hat der Autofahrer demnach zu warten, bis diese auf Grün umschaltet.
Bei Rot geblitzt – Welche Strafe?
Wer eine rote Ampel überfährt und dann auch noch bei Rot geblitzt wird, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Schließlich wird hierbei der komplette Straßenverkehr gefährdet. Eine bei Rot geblitzt Strafe kann sehr empfindlich ausfallen. Je nachdem, wie lange die Rot-Phase beim Überfahren der Ampel bereits andauert und ob schon vorherige Vergehen des Autofahrers vorliegen, muss mit Bußgeldern, Punkten bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg oder gar mit einem Fahrverbot gerechnet werden.
Bei Rot geblitzt – Bemessung der Bestrafung
Um ermitteln zu können, welche Strafe bei einem Rotlichtverstoß zu erwarten ist, muss die Frage geklärt werden, wie lange die Ampel bereits auf Rot gestanden hat. Hat diese weniger als eine Sekunde rot angezeigt, als sie überfahren wurde, handelt es sich hierbei lediglich um einen einfachen Verstoß. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 90,00 Euro fällig und der Autofahrer erhält einen Punkt in Flensburg. Hat der Fahrzeugbesitzer die Ampel nicht nur überfahren, sondern dabei eine Gefährdung begangen, beträgt das Bußgeld 200,00 Euro und es werden zwei Punkte verteilt.
Bei Rot geblitzt – Fahrverbot und Bußgeld
Weiterhin wird er mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Sollte beim Überfahren der roten Ampel auch eine Sachbeschädigung passieren, müssen 240,00Euro Bußgeld aufgebracht werden. Stand die Ampel beim Überfahren länger als eine Sekunde auf Rot, dann ist mit weitaus empfindlicheren Strafen zu rechnen. Ein Überfahren der Ampel verlangt ein Bußgeld von 200,00 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Gehen mit dem Rotlichtverstoß eine Gefährdung oder Sachbeschädigung einher, dann kann sich das Bußgeld bis auf 360,00 Euro erhöhen.
Bei Rot blitzt – Unter 1 Sekunde
Rot-Phase unter 1 Sekunde: 1 Punkt + 90,- € Bußgeld – 0 Monate Fahrverbot
Rot-Phase über 1 Sekunde (mit Gefährdung): 2 Punkte + 200,- € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
Rot-Phase unter 1 Sekunde (mit Sachbeschädigung): 2 Punkte + 240,- € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
Mehr als 1 Sekunde
Ohne Gefährdung/Sachbeschädigung – 2 Punkte + 200,- € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung – 2 Punkte + 320,- € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung – 2 Punkte + 360,- € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
Bitte bedenken Sie dran, es können je nach Tatbegehung auch Freiheitsstrafe drohen.
Wer genau wissen möchte, wie teuer ihn ein Rotlichtverstoß zu stehen kommt, der kann online einen Bußgeldrechner nutzen, in welchem er die Höhe seines Bußgeldes und weitere Bestrafungen berechnen kann. Um nicht so tief in die Tasche greifen zu müssen, sollte an der roten Ampel lieber gewartet werden, diese Vorgehensweise ist auch viel sicherer.
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