Bei mobile Kaufvertrag ist man immer gut beraten

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Kaufvertrag PKW

Wer ein Fahrzeug kaufen will, muss als Verbraucher auf einiges achten. Der Kaufvertrag PKW privat ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Person eine Privatperson ist, die keinen rechtlichen Hintergrund hat und solche Ankäufe beziehungsweise Verkäufe nur selten tätigt. Hier wird auf eine besondere Rechtsprechung zwischen Verbrauchern und Unternehmern hingewiesen, die vor allem seitens der Unternehmen beachtet werden muss. Der Verbraucher soll mit dieser gesonderten Rechtsprechung geschützt werden.

Kaufvertrag PKW – Das sollten Sie beachten

Bei einem Kaufvertrag PKW muss man durchaus einige Dinge beachten. So sollte dieser keinesfalls mündlich abgeschlossen werden, auch wenn dies rechtlich durchaus möglich ist. Schriftlich sollte jedes noch so kleine Detail festgehalten werden, sodass es im Nachhinein nicht zu unschönen rechtlichen Streitigkeiten kommen kann.

Unter anderem kann man hier nicht nur die Daten von Verkäufer und Käufer festhalten, sondern kann auch die Probefahrt einbauen, auf eventuell vorhandene Mängel hinweisen, wie zu verfahren ist, wenn im Nachhinein Mängel auftreten, welche Kilometerleistung das Fahrzeug bereits auf der Uhr hat und vor allem wie viele Vorbesitzer vorhanden sind.

Sind Details nicht explizit im Kaufvertrag geregelt, kann sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer auf die aktuelle Rechtsprechung stützen. Dies muss aber nicht immer zum Vorteil von demjenigen sein, der hier eigentlich für einen Nicht-Juristen im Recht ist. Daher sind rechtliche Streitigkeiten, die oftmals auch vor Gericht enden, an der Tagesordnung.

Doch diese kann man mit dem richtigen Kaufvertrag unterbinden. Als Verbraucher sollte man sich nicht gegenüber einem Unternehmen kleiner darstellen lassen, als man ist. Denn auch hier hat man Rechte. Gemäß Rechtsprechung bedarf man sogar einen bestimmten Schutz gegenüber Unternehmen, weil hier durchaus bekannt ist, dass Unternehmen ihre stärkere Position oft ausnutzen. Der Kaufvertrag ist also das A und O, wenn es darum geht, dass man sich auf der sicheren Seite fühlen möchte und vor allem darauf bedacht ist, solche Käufe sauber und ohne Stress über die Bühne zu bringen.

Bei mobile Kaufvertrag ist man immer gut beraten

Bei mobile Kaufvertrag ist man immer gut beraten. Hier findet man Tipps und Tricks, sodass man nicht in Rechtsstreitigkeiten gerät und auch als Nicht-Jurist immer den richtigen Weg einschlägt. Wichtig ist vor allem, dass man klare Fakten schafft. Bei mobile gibt es einen Vertrag als Muster, sodass man schnell solche Schreiben erarbeitet, wichtige Details bedenkt und vor allem die Fachbegriffe erklärt bekommt. Ein erfolgreicher Kauf sieht üblicherweise so aus, dass man das zu erwerbende Produkt begutachtet, den Preis verhandelt, das Produkt dann über Jahre hinweg nutzt und keinerlei Probleme auftreten.

Doch im wahren Leben kann das ganz anders aussehen. Versteckte Mängel, endlose Diskussionen mit dem Verkäufer und im schlimmsten Szenario sogar der Gang vor das Gericht. Daher ist ein wasserdichter Kaufvertrag sehr wichtig. Kaufverträge können durchaus auch mündlich abgeschlossen werden. Hier gibt es per Gesetz keinen Formzwang. Jedoch sollte man vor allem bei Neuanschaffungen darauf bestehen. Alles, was wichtig ist, sollte im Kaufvertrag niedergeschrieben werden. Spätere Streitigkeiten können dann wesentlich schneller aus dem Weg geräumt werden.

Vor allem sollten die Angaben zum Käufer und zum Verkäufer beschrieben werden. Die Schadensersatzansprüche bei eventuell auftretenden Mängeln sollten dann durchaus auch etwas expliziter beschrieben werden. Was passiert beispielsweise, wenn der Verkäufer seine Pflichten verstößt? Des Weiteren sollte die Form der Bezahlung festgelegt werden, der Eigentumsübergang beziehungsweise der eventuelle Eigentumsvorbehalt, falls die Ware nicht direkt komplett gezahlt wird und auch Ort, Datum und Uhrzeit des Übergangs beziehungsweise des Vertragsschlusses.

Pkw Kaufvertrag – Direkt über mobile.de herunterladen

Besonders wichtig ist, dass ein Kaufvertrag (hier bei Mobile.de) von beiden Seiten unterzeichnet wird. Dies ist eine Vorschrift, die eingehalten werden muss. Vor allem aber kann sich so niemand aus der Affäre ziehen, dass er vom angegebenen Schriftstück nichts gewusst hat. Auch sollte man einen Verweis für Nebenabreden einbauen. Das heißt, wurden Nebenabreden vereinbart, dürfen diese vereinbart werden beziehungsweise welche Folgen hätten sie für den Kaufvertrag.