Alten Führerschein umtauschen so einfach gehts

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Alten Führerschein umtauschen so einfach gehts

Gemäß einer EU-Richtlinie müssen bis zum Jahr 2033 alle Führerscheine in den Mitgliedsländern der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher sein. Das bedeutet für alle Autofahrer, dass diese den alten Führerschein umtauschen müssen. In der Regel ist Ihr Führerschein nämlich ein Leben lang gültig. Deshalb zog diese Entscheidung den Unmut vieler Menschen in Deutschland hervor.

Wie kann ich den alten Führerschein umtauschen?

Ältere Menschen haben am längsten Zeit, wenn sie den alten Führerschein umtauschen – nämlich bis 2033. Ansonsten müssen Sie genau auf das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins und Ihr Geburtsdatum achten, wenn Sie den alten Führerschein umtauschen. Die genauen Daten und Fristen entnehmen Sie einer amtlichen Tabelle, die allen Führerscheinbesitzern bereitgestellt wird. Bei einem Geburtsdatum vor 1953 müssen Sie Ihren Führerschein zum Beispiel bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, bei einem Geburtsdatum von 1971 oder später zum 19. Januar 2025. Der ADAC nennt folgende Daten:

Das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers sowie der Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss. Dies sieht dann folgendermaßen aus:

Vor 1953: 19. Jan. 2033

1953 – 1958: 19. Juli 2022

1959 – 1964: 19. Jan. 2023

1965 – 1970: 19. Jan. 2024

1971 oder später: 19. Jan. 2025

Für die Ausstellungsjahre besteht eine ähnliche Tabelle. Zu finden ist die komplette Tabelle unter https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/.

Im nächsten Schritt vereinbaren sie dann einen konkreten Termin mit der zuständigen Führerscheinstelle. Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung findet nicht statt.

Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?

Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 und zwischen dem 01. Januar 1999 sowie dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dabei geht es um etwa 15 Millionen Papierführerscheine. Den alten Papierführerschein dürfen Sie auf Wunsch als Andenken behalten, er wird lediglich entwertet. Den alten Führerschein umtauschen dürfen Sie selbstverständlich freiwillig bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Datum. Betroffen sind auch im Ausland lebende Deutsche, wenn diese zeitweilig in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten.

Was gilt es besonders zu beachten, wenn Sie den alten Führerschein umtauschen?

Das Geburtsdatum spielt eine maßgebliche Rolle bei der Prozedur, im Rahmen deren Sie Ihren alten Führerschein umtauschen müssen. Denn der Umtausch soll gestaffelt vonstattengehen, um einen zu hohen Ansturm auf einmal zu verhindern. Wer die persönliche Frist verstreichen lässt, riskiert ein geringes Verwarnungsgeld. Eine Straftat begehen Sie jedoch nur bei Lkw- und Busführerscheinen. Natürlich darf jeder, der die Fahrprüfung bestanden hat, weiterhin unbefristet fahren. Allein die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre beschränkt und wird nach Ablauf genauso erneuert. Es fallen dabei Kosten in einer Höhe von 25 Euro an. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, ein biometrisches Passfoto machen zu lassen. Unter Umständen lässt sich der Umtausch des alten Führerscheins inzwischen online beantragen. Um sicherzugehen, erkundigen Sie sich aber lieber im Voraus bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde.

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Wie sieht der einheitliche und neue Führerschein aus?

Der neue und einheitliche Führerschein in Deutschland und der gesamten EU soll im üblichen Scheckkartenformat vorliegen, wie es bei den neueren Ausstellungen bereits praktiziert wird. Damit hat er dieselbe Größe wie der neue Personalausweis oder eine gängige Girokarte beziehungsweise Kreditkarte und passt leicht in jedes Portemonnaie. Eine Umtauschtabelle hilft Ihnen, die Bedeutung der alten Schlüsselzeichen und neuen EU-Symbole zu verstehen. Zahlen werden zu Buchstaben, an der Führerscheinklasse ändert sich für Sie aber nichts.