Änderungen im Einbürgerungsgesetz

Mit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes hat die Ampel-Koalition eines ihrer Hauptprojekte in der Migrationspolitik realisiert. Die seit Donnerstag geltenden Bestimmungen verkürzen die Fristen für die Einbürgerung und ermöglichen ab sofort den Doppelpass für alle.

Das Bundesinnenministerium hat kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes vorläufige Anwendungshinweise an die Länder geschickt, um eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. Diese Hinweise sind zwar nicht bindend, jedoch orientieren sich die Länder erfahrungsgemäß daran, um die gesetzlichen Regelungen einheitlich anzuwenden.

Schnellerer Weg zur Einbürgerung

Gemäß dem neuen Gesetz können Ausländer nun bereits nach fünf statt bisher acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen. Besonders gut integrierte Personen können schon nach drei Jahren eingebürgert werden. Zu den Kriterien für eine schnellere Einbürgerung zählen gute schulische oder berufliche Leistungen, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Zudem wird Mehrstaatigkeit generell akzeptiert.

Voraussetzungen für in Deutschland geborene Kinder

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erhalten nun automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die bisherige Optionsregelung entfällt. Außerdem wurden die Anforderungen für ehemalige DDR-Vertragsarbeiter und Gastarbeitergruppen gelockert, um ihre Leistungen zu würdigen.

Verschärfte Einbürgerungsvoraussetzungen

Trotz der verkürzten Fristen betont die FDP, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen insgesamt verschärft wurden. Bewerber müssen finanziell unabhängig sein und werden gründlicher überprüft, um sicherzustellen, dass keine antisemitischen oder demokratiefeindlichen Personen eingebürgert werden.

Anstieg der Einbürgerungszahlen erwartet

Der Deutsche Landkreistag prognostiziert einen deutlichen Anstieg der Einbürgerungen. Schon in den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Einbürgerungen erheblich: 2023 wurden rund 200.100 Personen eingebürgert, ein Rekord seit dem Jahr 2000. Dies entspricht einem Anstieg von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Anwendungshinweise des Innenministeriums

Das Innenministerium hat den Ländern Anwendungshinweise übermittelt, die Kriterien zur Beurteilung von Bewerbern enthalten. Diese beinhalten beispielsweise die Prüfung von Äußerungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands. Außerdem gibt es praktische Hinweise zur Bewertung mündlicher Sprachkenntnisse und zu besonderen Einbürgerungsfällen, wie bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Pflegeverpflichtungen.

Mit diesen Maßnahmen zielt die Bundesregierung darauf ab, das Einbürgerungsverfahren effizienter und zugleich strenger zu gestalten, um die Integration zu fördern und Missbrauch zu verhindern.